AGB`s

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

SU-Consult UG (haftungsbeschränkt)

 

  • §1 Allgemeines, Einbeziehung
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden mit Vertragsschluss ergänzender Bestandteil eines jeden mit der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) abgeschlossenen Vertrages. Auf die Einbeziehung der AGB wird sowohl in Angeboten wie auch auf den Internet-Seiten der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich hingewiesen.
  2. Die AGB der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) gelten ausschließlich und auch bei evtl. entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
  3. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten die AGB i.S.d. § 310 Abs. 1 u. 3 BGB.

 

  • §2 Preis, Zahlungsmodalitäten
  1. Der maßgebliche Preis für die von der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem jeweils letztgültigen Angebot bzw. dem Vertrag. Alle Beträge gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
  2. Rechnungen sind spätestens zwei Wochen nach Erhalt zahlbar.

 

  • §3 Lieferung, Abnahme, Verzug
  1. Die Lieferung der Arbeitsergebnisse erfolgt zu dem individuell vereinbarten Termin, wobei dieser Termin nicht als Fixgeschäft i.S.d. § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB gilt. Das Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt befreit die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
  2. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zu Grunde liegenden Vertrag ist Neuss.
  3. Die Arbeitsergebnisse gelten spätestens mit Ablauf von einer Woche nach Übergabe als abgenommen.
  4. Bei nicht fristgerechter Leistung kann der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist setzen, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung, wenn innerhalb dieser Frist keine Leistung erfolgt. Ein möglicher Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden, maximal 20% des Auftragswertes.

 

  • §4 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit es sich nicht um einen Kaufvertrag handelt, sechs Monate und beginnt mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse (§ 3 Abs.3). Mängel an den Arbeitsergebnissen müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) hat daraufhin das Recht, zwei Nachbesserungen vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Vertragspartner das Recht, das Honorar zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • §5 Nutzungsrechte
  1. Mit Lieferung der Arbeitsergebnisse überträgt die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) dem Vertragspartner die einfachen Nutzungsrechte in dem zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang. Die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) behält sich dabei alle Rechte zur internen Verwendung der Arbeitsergebnisse in gleicher oder veränderter Form vor.

 

  • §6 Rechte Dritter
  1. Die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) versichert, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach ihrer Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung der Arbeitsergebnisse in irgendeiner Weise einschränken oder ausschließen.
  2. Die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) stellt den Vertragspartner von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn wegen der Verletzung von solchen Schutzrechten geltend gemacht werden. Sie hat in einem solchen Falle das Recht, die Verteidigung zu übernehmen.

 

  • §7 Haftung
  1. Eine Haftung der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
    1. durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder
    2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) zurückzuführen ist.
  2. Die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse zu einem bestimmten Zweck, für Mangel-, Mangelfolgeschäden oder für entgangenen Gewinn.
  3. Die Haftung nach Abs. 1 ist in jedem Fall begrenzt auf den Schadensumfang, mit dessen Entstehen die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) bei Auftragserteilung typischerweise rechnen musste.
  4. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen durch den Vertragspartner, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien, vermeidbar gewesen wäre.
  5. Überlässt der Vertragspartner der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten oder Programme, haftet er für etwaige Schäden, die diese Daten oder Programme bei der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) verursachen.

 

  • §8 Aufrechnung
  1. Eine Aufrechnung mit der Honorarforderung ist dem Vertragspartner nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

 

  • §9 Datenschutz
  1. Als in den Geschäftsbereichen Service, Handel, Datenschutz und Datensicherheit tätiges Unternehmen ist der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Vertragspartner ein besonderes Anliegen und Grundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur so, wie es nach Bundesdatenschutzgesetz und anderen einschlägigen Datenschutzgesetzen zulässig ist, wobei den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Datenvermeidung in besonderer Weise Rechnung getragen wird.

 

  • §10 Vertraulichkeit
  1. Sämtliche zwischen der SU-Consult UG (haftungsbeschränkt) und dem Vertragspartner im Rahmen des Vertragsverhältnisses und auch während der Vorverhandlungen vor Abschluss eines Vertrages ausgetauschten Informationen (Dokumente, Dateien, Konzepte, Ideen und sonstige körperliche oder nichtkörperliche geistige Schöpfungen) gelten als vertraulich und sind innerhalb der beteiligten Vertragspartner nur den Mitarbeitern zugänglich zu machen, die diese Informationen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen.
  2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

 

  • §11 Gerichtsstand, Schriftform, Teilunwirksamkeit
  1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertrag gilt deutsches Recht.
  1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht am Sitz des Lieferers, oder die für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.